Rezept 28 Tage abgelaufen?
Diese Fristen gelten in der Physiotherapie.
Am Sonntagabend schreibt ein Patient: „Mein Rezept ist vom 15., geht das noch?“ Ob ein Rezept nach 28 Tagen abgelaufen ist, hängt an drei Fristen der Heilmittel-Richtlinie. Hier stehen sie, dazu, wer im Zweifel entscheidet und wie Ihre Praxis die Frage schon bei der ersten Nachricht beantworten kann.
Ein Rezept läuft ab, wenn eine von drei Fristen verstreicht.
So lange haben Sie ab dem Tag der Verordnung Zeit, die Behandlung zu beginnen.
Hat der Arzt dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, beginnt die Behandlung spätestens nach 14 Tagen.
Wird die Behandlung länger unterbrochen, ohne dass ein angemessener Grund auf der Verordnung steht, verliert sie ihre Gültigkeit.
Beginnt die Behandlung nicht innerhalb der Frist, verliert die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit. Die Richtlinie gilt für Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem Privatrezept fragt der Patient am besten bei seiner Versicherung nach.
Kürzer sind die Fristen bei einer Verordnung aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements: Die Behandlung beginnt innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung und ist nach zwölf Kalendertagen abgeschlossen. Behandlungen, die bis dahin nicht stattgefunden haben, verfallen.
Quellen: Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 15, § 16 Absatz 4 und § 16a Absatz 3, in Kraft seit 5. August 2025; FAQ Heilmittel der KV Baden-Württemberg.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Verordnung.
Gezählt wird ab dem Tag, an dem der Arzt das Rezept ausstellt, und nicht ab dem Tag, an dem sich der Patient meldet. Wartet er eine Woche, bevor er schreibt, bleiben noch drei Wochen für den ersten Termin. Kennen Sie das Ausstellungsdatum schon bei der ersten Anfrage, sehen Sie sofort, bis wann der erste Termin stattfinden muss.
Bei einem knappen Rezept zählt der erste Termin.
Ist die Frist knapp, kommt es auf den Beginn an. Liegt der erste Termin innerhalb der Frist, lassen sich die Folgetermine danach planen, solange zwischen zwei Behandlungen nicht mehr als 14 Tage ohne Grund liegen. Fällt ein Patient länger aus, vermerken Sie den Grund auf der Verordnung. Welche Gründe als angemessen gelten, regeln die Verträge der Krankenkassen mit den Heilmittelverbänden.
Reicht die Frist nicht, entscheidet der Arzt.
Findet sich innerhalb der Frist kein Termin, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, und ob der Patient eine neue bekommt, entscheidet sein Arzt. Je früher er das weiß, desto eher kann er es dort klären und kommt mit einer gültigen Verordnung zum ersten Termin.
Die Nachricht vom Sonntagabend ist am Montag schon beantwortet.
Schreibt der Patient vom Sonntagabend über Ihre Website oder WhatsApp, fragt der Assistent vor der Buchung nach dem Ausstellungsdatum, und das Rezept kann der Patient gleich als Foto mitschicken. Ist ein Kassenrezept älter als 28 Tage oder liegt der erste freie Termin dahinter, erfährt er es noch im Chat, mit der Bitte, bei seinem Arzt nachzufragen. Am Montag sehen Sie in Rikuna bei jedem Kassenrezept aus der Arztpraxis, bis wann die Behandlung beginnen muss. Hat der Patient die ganze Serie gebucht, stehen auch die Folgetermine schon im Kalender.
Der Assistent entlastet Ihren Empfang, er ersetzt ihn nicht. Er übernimmt die schriftlichen Anfragen, damit Ihre Leitung frei bleibt für das, was wichtig ist: besondere Anfragen, Rückrufe, die Warteliste. Ihr Team hat mehr Zeit für die Organisation und für die Patienten vor Ort.
Häufige Fragen
Ab wann zählen die 28 Tage?
Ab dem Tag der Verordnung, also dem Ausstellungsdatum auf dem Rezept, und nicht ab dem Tag, an dem sich der Patient meldet.
Gilt die Frist auch für Privatrezepte?
Die Heilmittel-Richtlinie gilt für Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem Privatrezept fragt der Patient am besten bei seiner Versicherung nach, welche Bedingungen gelten.
Was passiert, wenn die Behandlung länger als 14 Tage pausiert?
Ohne angemessenen Grund verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Einen Grund dokumentiert die Praxis auf der Verordnung.